NUTZUNG UND TARIFORDNUNG

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Haus- und Tarifordnung für die Benutzung des Heimathauses

Unser Heimathaus ist ein Veranstaltungshaus:

Der Heimatverein für das Drolshagener Land unterhält das Heimathaus auf eigene Kosten. Das Heimathaus dient vorrangig den Aufgaben des Vereins und kulturellen Zwecken. Für private Veranstaltungen und Vereinsarbeit können einzelne Räume des Hauses angemietet werden. Der Heimatverein bezieht aus den Einnahmen einen Teil der Betriebskosten, die für das Haus jährlich aufgebracht werden müssen.

Gaststube, Ofenzimmer, Brunnensaal und Thekensaal, Gewölbekeller, Vortragssaal und ein Seminarraum stehen Ihnen für private Veranstaltungen oder Vereins- bzw. Übungstreffen oder Besprechungen gegen eine günstige Nutzungsgebühr (hier: Miete genannt) zur Verfügung – dazu: zwei komplett eingerichtete Küchen, ein Aufzug, Garderoben und Toiletten. Der Hof bietet sich für Outdoor-Events an und unser Hochzeitszimmer für standesamtliche Trauungen.

Eine Mitgliedschaft im Heimatverein ist für die Mieter nicht zwingend, jedoch haben die Mitglieder des Heimatvereins bei der Vermietung den Vorrang. Wir würden uns auch freuen, wenn alle, die unser Haus als angenehmen Rahmen schätzen, durch eine Mitgliedschaft Sympathie für unsere Arbeit zeigen und sie unterstützen. Deshalb legen wir diesem Mietvertrag eine Beitrittserklärung bei.
download hier: https://heimatverein-drolshagen.de/unser-verein/mitglied-werden/

Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Wunschtermin zur Anmietung des Heimathauses noch frei ist, dann klicken Sie bitte auf unseren Belegungskalender.


Haus- und Tarifordnung für die Benutzung des Heimathauses

Stand: Juli 2024

Der Belegplan für das Heimathaus wird durch Herrn Winfried Behme geführt. Belegwünsche sind dort schriftlich, telefonisch (02761-790027) oder per Email (winfried.behme (at) t-online.de) anzumelden. Der Miettermin gilt, sobald er schriftlich bestätigt ist und eine Reservierungsgebühr von 30,00 € auf einem der unter Ziffer 11 angegebenen Konten eingegangen ist. Diese wird auf den Mietpreis angerechnet, aber nicht erstattet, wenn später die Veranstaltung durch den Mieter abgesagt wird.

Der Mieter erklärt sich mit folgenden Bedingungen einverstanden:

1. Das Mietverhältnis schließt ein:
a) bezügl. des Untergeschosses: die Nutzung des Brunnensaales, der benachbarten Anrichteraum und der zwei Gewölbekeller sowie des Thekenraumes nebst Küche und Toiletten im UG,
b) bezüglich des Erdgeschosses: die Nutzung des Gastraumes und des Ofenzimmers nebst Küche und Toiletten,
c) bezüglich der beiden Dachgeschosse: die Nutzung des Vortragssaales im Altbau bzw. die Nutzung des Seminarraums im Neubau, jeweils nebst Toilette des DG im Neubaus,
d) bezüglich des Innenhofes: die Nutzung des Hofes (incl. Hofmöbel) nebst Küche und Toiletten des Altbaus und
e) bezüglich aller Vermietungen: die Benutzung der Behindertentoilette (incl. Wickeltisch) im UG des Neubaus.

2. Für die Gestaltung privater Veranstaltungen sind ausschließlich Tischdekorationen erlaubt. Ein Anbringen von Gegenständen an Wänden, Decken und Fenstern ist nicht gestattet, auch nicht unter Benutzung von Klebestreifen. Musikanlagen sind so zu regulieren, dass keine Belästigungen von Nachbarn erfolgt. Bei geöffneten Fenstern ist nach 23 Uhr lautsprecherverstärkte Musik unerwünscht. Das Aufstellen einer Musikanlage in Flur und Treppenhaus ist ebenfalls zu unterlassen.

3. Vor Mietbeginn und zum Abschluss der Mietzeit wird der Zustand der Räume, der Möbel und der zugehörigen Einrichtungsgegenstände, einschließlich der Gläser, des Geschirrs und des Tischservice, überprüft. Sollten sich wider Erwarten bei Mietbeginn Schäden zeigen, sind sie sofort mitzuteilen. Während der Mietzeit entstandene Schäden sind vom Mieter unaufgefordert anzuzeigen und werden ihm in Rechnung gestellt.

4. Das Mietverhältnis beginnt mittags um 12 Uhr und endet um 12 Uhr des folgenden Tages, wenn nicht abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

5. Das Heimathaus ist ein Nichtraucherhaus. Für Raucher steht im Innenhof ein Standascher bereit. Es wird gebeten, ausschließlich diesen Außenbereich zum Rauchen zu nutzen.

6. Für das Büffet stehen keine zusätzlichen Tische aus den Räumen anderer Etagen zur Verfügung. Wenn die vorhandenen Tische nicht reichen, bitten wir um Rücksprache.

7. Abfälle sind bis zum Ende des Mietverhältnisses selbst zu entsorgen – also nicht über die Mülltonnen des Heimathauses! Die Räume werden zu diesem Zeitpunkt aufgeräumt und besenrein in der vorgefundenen Ordnung übergeben.


8. Die Mietpreise betragen für
• die Räume im Untergeschoss, siehe Punkt 1.a) 250,00 €
• die Räume im Erdgeschoss, siehe Punkt 1.b) 100,00 €
• den Vortragssaal, den Seminarraum DG (Punkt 1.c) und den Hof (Punkt 1d), das Hochzeitszimmer nach Rücksprache
• Sitzungen, Verbandsarbeit 30,00 €.
(Da die GEMA für jeden Abend mit Musik 20,00 € verlangt, müssen wir diese Kosten weitergeben, wenn Musikunterhaltung erfolgt oder Musikwiedergabegeräte aufgestellt werden.)

9. Die Endreinigung betrifft Flure, Treppenhaus, Toiletten, Küchen sowie alle benutzten Räume. Diese Reinigung kann nicht privat übernommen werden, sondern obliegt einer vom Heimatverein beauftragten Reinigungskraft.

10. Das Entgelt dafür beträgt bei Miete
• des Untergeschosses 40,00 €
• des Erdgeschosses 20,00 €
• des Vortragssaales, des Hofes oder anderer Räume Preis auf Anfrage

11. Mietgebühren und Reinigungskosten sind im Voraus durch Überweisung auf ein Konto des Heimatvereins zu begleichen.
Sparkasse Olpe -Drolshagen-Wenden
IBAN: DE88 4625 0049 0005 0064 16
oder
Volksbank Olpe-Wenden-Drolshagen
IBAN: DE21 4625 1822 0031 4499 01
.

12. Wir weisen darauf hin, dass eine Haftung seitens des Heimatvereins über die Haus- und Grundbesitzhaftpflicht hinaus nicht übernommen wird.

13. Der Mieter verpflichtet sich, seine Gäste zu bitten, beim Verlassen des Heimathauses Rücksicht auf die Nachtruhe der Nachbarschaft zu nehmen. Parken in der Annostraße sollte vermieden werden. Es empfiehlt sich, die Parkgelegenheiten der benachbarten Plätze zu nutzen.